Aufstellung des Bebauungsplan Nr. 010 'Ehemaliger Rangierbahnhof Hermülheim' der Stadt Hürth

Der ehemalige Rangierbahnhof Hürth-Hermülheim liegt im Zentrum der Stadt Hürth, nur weniger Kilometer von Köln entfernt. Der Bahnhof wurde vor etwa einem Jahrzehnt stillgelegt und die gesamte innere Fläche von Bahnbetriebszwecken freigestellt. Vor dem Hintergrund der besonders guten ÖPNV-Erschließung sowie der Lagegunst zwischen den bestehenden Wohnquartieren im Norden und den Gewerbegebieten im Süden, eignet sich das rund 14 Hektar große Gelände für die Ansiedlung von überwiegend Wohnen im Norden und nicht störenden, gewerblichen Nutzungen im Süden. Planungsrechtliche Zielsetzung des Bebauungsplanes ist dementsprechend die Entwicklung eines gegliederten Quartiers, bestehend aus einem Mischgebiet, einem Allgemeinen Wohngebiet, einem Gewerbegebiet sowie öffentlichen Grünflächen.

Zur Realisierung dieser Vorhaben bedarf es der Schaffung planungsrechtlicher Voraussetzungen auf den Ebenen der vorbereitenden und verbindlichen Bauleitplanung. Die städtebauliche Masterplanung von Michael Zimmermann & Co. bildet dabei die Grundlage für das Bebauungsplanverfahren.

Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 010 erfolgt im Normalverfahren nach § 2 Absatz 1 BauGB. Die 14. Änderung des Flächennutzungsplanes wird gemäß § 8 Absatz 3 BauGB parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes durchgeführt.

 

Auftraggeberin
Michael Zimmermann & Co. GmbH