Beiräte für Stadtgestaltung in Nordrhein-Westfalen
Beispiele aus der Praxis
Auftraggeber / Herausgeber
StadtBauKultur NRW - Europäisches Haus der Stadtkultur e.V., 2003
Eine Gemeinschaftsinitiative des Ministeriums für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport des Landes NRW, der Architektenkammer NRW, des Städtetages NRW und des Städte- und Gemeindebundes NRW
Anlass und Ziel
Bund, Land und Kommunen reagieren seit einiger Zeit auf qualitative, insbesondere gestalterische Defizite unserer gebauten Umwelt, die immer deutlicher von Überlegungen kurzfristiger Renditen bestimmt wird. Gerade in Nordrhein-Westfalen wurde durch geplante und gebaute Beispiele mit vom Land gestützter Finanzierung aufgezeigt, welche Bedeutung sozialen und gestalterischen Aspekten für die notwendige Umorganisation unserer Wirtschaftsstruktur als Folge globaler Herausforderungen beizumessen ist. Es wurde dabei nachgewiesen, dass in unserem dicht verschachtelten Gesamtbaubestand und in den darin integrierten sozialen Strukturen behutsame Veränderungen unter Berücksichtigung aller Qualitätsmerkmale auf Dauer mehr bewirken als die auf Momenterfolge programmierten, wirtschaftlich-quantitativen Optimierungen. (...)
Gestaltungsbeiräten kommt in mehrfacher Hinsicht eine Schlüsselfunktion bei der Umsetzung des baukulturellen Aufgabenfeldes als gesellschaftspolitische Zielsetzung zu:
- Sie können vor Ort ganz konkret helfen, im Einzelfalle das, was auf Bundes- und Landesebene als Zielsetzung diskutiert wird, umzusetzen.
- Sie können Schulungsorte der Sensibilisierung für stadtgestalterisch-ästhetische Fragen sein.
- Sie können unabhängig, überparteilich und sachbezogen Ratgeber und Vervielfältiger baukultureller Gedanken allgemein und im Konkreten sein.
(...) Gestaltungsbeiräte in Nordrhein-Westfalen haben eine lediglich beratende Funktion gegenüber Verwaltung und Politik. Es ist deshalb wichtig, dass sie sich durch kontinuierliche, konstruktive und allgemein verständliche Empfehlungen das Vertrauen der Entscheidungsgremien erarbeiten.
Nur auf diese Weise wird es ihnen gelingen, bereits in frühen Planungsstufen über wichtige, auch kritische Projekte Informationen zu erhalten, um somit Empfehlungenerarbeiten zu können, ohne dass diese durch Vorentscheidungen schon mit Fixpunkten belastet sind.
Da in den Gestaltungsbeiräten Fachkompetenz unterschiedlicher Ausrichtungen vertreten ist, bleibt gerade bei ästhetisch-gestalterischen Fragen ein großer Spielraum für das Geschmacksurteil jedes Einzelnen. Fragen müssen nicht deckungsgleich von allen – ob geschult oder nicht geschult – gesehen und entschieden werden. Es gibt aber allgemein gültige Kriterien, die gestalterische Qualität greifbar und vermittelbar werden lassen und die dennoch ein breites Spektrum unterschiedlicher gestalterischer Lösungen für einzelne Aufgaben zulassen. (Auszüge aus Kapitel 1 "Stadtgestaltung als baukulturelle Aufgabe", Walter von Lom)
Die in der Broschüre dargestellten Beispiele zeigen auf, wie Gestaltungsbeiräte eine Verbesserung - insbesondere der Qualitäten des öffentlichen Raums - herbeiführen können. Die Broschüre soll unter anderem dazu beitragen, Missverständnisse auszuräumen und die Gründung neue Gestaltungsbeiräte zu fördern.